Vorsätzliche Unverfrorenheit

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"Vorhandenes Wasser hier nutzen"
Leserbrief Dieter Ries

"Nur Schlagworte"
Stellungnahme der Stadt
Es grenzt schon an vorsätzliche Unverfrorenheit, daß Wasser des Hallerbrunnens als sehr sauber zu bezeichnen. Das Einzugsgebiet dieser Quelle ist überwiegend landwirtschaftliche Nutzfläche mit all seinen Nachteilen. Hier wird im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung gedüngt und gespritzt und Gülle ausgefahren. Die Giftstoffe hieraus kommen zwangsläufig ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser. Um hier die Belastungen zu verringern, hat die Pettenhofener Gruppe erst vor kurzem eine Ultra- bzw. Mikrofiltrationsanlage einbauen lassen. Eine wirksame, aber auch teuere Reinigung. Da diese jedoch nicht gegen Pflanzenschutzmittel wirkt, sind die Belastungen im Wasser des Hallerbrunnens nicht nur nachweisbar, sondern es werden die zulässigen Grenzwerte von 0,1 Mikrogramm/l teilweise sehr deutlich überschritten. Aufgrund der Grenzwertüberschreitungen ( was im Karstbereich übrigens häufiger vorkommt ), darf das Wasser des Hallerbrunnen nur mit einer befristeten Ausnahmegenehmigung als Trinkwasser abgegeben werden. Diese Ausnahmegenehmigung sieht vor, daß die Grenzwerte um das 30-fache überschritten werden dürfen. Dies ist von jedermann nachprüfbar, da die Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz von jedem Bürger eingesehen werden können. Unter dem gleichen Blickwinkel sind die weiteren Aussagen der Stadt zu sehen. Da gibt es keine Schlagworte. Fakten und Ehrlichkeit sind gefragt, für manche scheinbar Fremdwörter.

Dieter Ries
Dietrichstr. 10
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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