Bürgerbegehung oder was?
Nur kurze Zeit habe ich gerätselt, welcher tiefere Sinn wohl hinter der heute stattfindenden „Bürgerbegehung“ verborgen sein möge:
a) Soll der Bürger im eigentlichen Sinne begangen werden, das heißt, tritt irgend jemand das Recht der Bürger auf Information mit Füßen? Denkbar, denn nachdem im Stadtrat alle entsprechenden Beschlüsse gefasst sind, die Unterschriftensammlung für eine Bürgerversammlung im Vertrauen auf das Wort der Stadtspitze von BILLI unterbrochen wurde, mutiert die Bürgerversammlung zu einer Informationsveranstaltung mit bloßem Schau-Charakter.
b) Betrachten wir die vermeintliche Konkurrenz mit Schweinfurt und Sulzbach-Rosenberg, als gezielte Falschinformation von „Niemand“ in die Welt gesetzt oder auch die veranstaltete Farce um die Begründung des Standortes für das Karl-Fischer-Museum neben der Bücherei, so kann es sich doch nur um einen Rechtschreibfehler handeln. Gemeint war wohl nicht „Bürgerbegehung“ sondern „Bürgerhintergehung“.
Ja, das könnte es sein: ein simpler Rechtschreibfehler. Nun bin ich schon beruhigt, dass das Recht des Bürgers in unserer Stadt nicht mit Füßen getreten wird.
Hans Walter Kopp
Nibelungenstr. 21
92318 Neumarkt